Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung/Zimmer vom Gast bestellt und von uns (Ferienwohnungen Achenbach) bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist ausschließlich die schriftliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet sowohl den Gast als auch uns zur
Einhaltung. Die Unterkunftsvermietung beruht auf den Bestimmungen zum befristeten Mietvertrag (BGB). Es werden kurzfristige und langfristige Buchungen gleich behandelt. Wir verpflichten uns, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Wir verpflichten uns, die gebuchte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag sollte die Schlüsselübergabe bis 10.00 Uhr erfolgen. Eine Absprache über geänderte An- bzw. Abreisezeiten ist jederzeit möglich. Entstehen in den Wohnungen irgendwelche Schäden (z.B. Glasbruch, Brandflecken, Verunreinigungen von Matratzen und Bettwäsche usw.), die durch die Gäste verursacht wurden, haftet für diese der Gast. Besteht keine Haftpflichtversicherung oder kommt diese nicht für den Schaden auf, so haftet der Gast persönlich für den entstandenen Schaden.
Es ist generell möglich, die Buchung der Ferienwohnung zu stornieren.
Folgende Staffelung gilt für die Stornogebühren:
- nach der bestätigten Reservierung: 50 Euro Bearbeitungsgebühr
- bis 4 Wochen vor Anreise: 50% des Gesamtbetrages
- bis zum Anreisetermin: 80% des Gesamtbetrages
Falls wir eine Stornierung von Ihnen erhalten haben, werden wir uns umgehend
um eine anderweitige Vermietung für den entsprechenden Zeitraum bemühen.
Einnahmen werden mit den Stornierungsgebühren verrechnet.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.